Krebsvorsorge

Die gesetzliche Krebsvorsorge wird jeder Frau ab dem 20. Lebensjahr empfohlen. Sie findet bis zum 30. Lebensjahr jährlich statt. Dabei werden ein zytologischer Abstrich durchgeführt und die Genitalorgane im Bauch abgetastet. Bei jungen Frauen wird zusätzlich auf Chlamydien getestet. Ab dem 30. Lebensjahr  wird zusätzlich die Brust incl. Lymphknoten untersucht. Leider finden ab dem 35. Lebensjahr die Abstriche nur noch alle drei Jahre statt, nachdem der HPV-Status erhoben wurde (ein Test auf krebsverursachende Viren).

Diese Minimal-Medizin ist nach ärztlicher Meinung nicht ausreichend, um eine gewissenhafte Gesundheitsvorsorge nach heutigen Qualitätstandards durchzuführen. Wir empfehlen daher folgende weiterführende Untersuchungen:

  • Jährliche Abstriche auch nach dem 35. Lebensjahr
  • moderne Dünnschicht-Zytologie (thin prep) zur besseren Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • MPK2-Stuhl- Schnelltest zur zuverlässigen Diagnose von Tumoren im Magen-Darm-Trakt
  • Urin – Schnelltest („NMP22 Bladder Check“) zur Früherkennung bösartiger Erkrankungen in Harnwegen oder Blase)
  • Ultraschall-Untersuchung der Gebärmutter, Eierstöcke,  Blase und/ oder der Brust

Diese sinnvollen Untersuchungen werden zum Ausschluss einer bösartigen Erkrankung der Gebärmutter, Eierstöcke, Harnblase und Brust von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen (die Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte).